Hintergrund
Am 1. Jänner 2013 trat die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetztes (AschG) in Kraft. Darin wird verlangt, dass alle ArbeitgeberInnen die physischen und psychischen Gefahren und Belastungen der Arbeitsbedingungen ermitteln und beurteilen sowie entsprechende ursachenbezogene und kollektiv wirksame Maßnahmen (§ 7 ASchG) zur Senkung von festgestellten Gefahren und Belastungen setzen müssen (§ 4 ASchG).
Inhalte
Folgende vier Belastungsdimensionen müssen im Rahmen einer Evaluierung psychischer Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz erhoben werden:
1. Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten
2. Sozial- und Organisationsklima
3. Arbeitsumgebung
4. Arbeitsabläufe und -organisation
Methoden
Es gibt unterschiedliche Instrumente, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu messen. Je nach Unternehmen wird entweder ein standardisierter Fragebogen, moderierte Gruppendiskussionen, Einzelinterviews oder Beobachtungen eingesetzt. Eine Kombination einzelner Methoden kann ebenso sinnvoll sein.
Die Planung und Ableitung von Maßnahmen gegen die erhobenen Belastungen ist in dem Evaluierungsprozess wohl die wichtigste Aufgabe. Bei bestimmten Settings können die Maßnahmen bereits bei der Erhebung mit geplant werden, häufig werden diese aber im Anschluss an die Befragung in Form von Workshops erhoben.
Dokumentation und Umsetzung der Maßnahmen
Die festgestellten Gefahren bzw. Belastungen und die abgeleiteten Maßnahmen müssen im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument dokumentiert werden (§ 5 ASchG). Für die regelmäßige Kontrolle des Fortschritts in der Umsetzung dieser Maßnahmen empfiehlt es sich, regelmäßige Steuerungsgruppen-Treffen zu vereinbaren.
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