Setting
Die Gespräche dauern pro Einheit 50 Minuten und finden in der Regel bei mir in der Praxis statt.
Kosten
Wichtige Information: Für „Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision" ist die teilweise Verrechnung bzw. Rückerstattung durch die Krankenkasse nicht möglich.
Terminvereinbarung und Absageregelung
Kontaktieren Sie mich entweder telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren.
Sollten Sie Termine nicht einhalten können, sagen Sie diese bitte bis 48 Stunden davor ab. Andernfalls muss ich Ihnen den versäumten Termin in Rechnung stellen.
Verschwiegenheit
In allen Gesprächen gilt eine strenge gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht auf Basis des Psychotherapiegesetzes. Dritte werden weder über die Inanspruchnahme der Beratung noch über den Inhalt informiert.
§ 15 Psychotherapiegesetz legt hinsichtlich der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten folgendes fest:
„§ 15. Der Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit über alle ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.“
Die Verschwiegenheit gemäß Österreichischem Psychotherapiegesetz betrifft Geheimnisse. Ein „Geheimnis“ ist eine Tatsache, die nur dem Träger dieses Geheimnisses und allenfalls noch seinem vertrauten Kreis bekannt ist, und bei der ein natürliches Interesse besteht, sie Außenstehenden nicht bekannt zu machen.
Sofern daher am Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung der Umfang oder das Ausmaß der Geheimnisse nicht zum Thema gemacht worden ist, ist davon auszugehen, dass alle im Rahmen der Psychotherapie anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte als Geheimnis anzusehen sind. Auch die Krankenkasse oder behandelnde Ärzt*innen der*des Patient*in erfahren nichts über die Inhalte der Behandlung, sofern dies nicht ausdrücklich mit der*dem Klient*in anders vereinbart wird.