Verschwiegenheit
Psychotherapeut:innen sind laut §15 des Psychotherapiegesetzes zur strengen Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dritte werden weder über die Inanspruchnahme der Beratung noch über den Inhalt informiert.
Setting Psychotherapie
Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten und findet im Regelfall in einem meiner Praxisräumlichkeiten statt. In speziell indizierten Fällen biete ich auch Hausbesuche oder "Therapie im Gehen" an. Weiters biete ich bei Bedarf auch Videotelefonie-Sitzungen über eine sichere Online-Plattform (TheraPsy) an.
Kosten Psychotherapie
Für eine psychotherapeutische Einheit verrechne ich 110 Euro. Einige wenige Plätze sind für sozial schwächer gestellte Klient:innen reserviert. Eine Rückerstattung eines Teilbetrags durch die Krankenkasse ist nach ärztlicher Bestätigung sowie Diagnosestellung möglich. Details dazu finden Sie auch weiter unten.
Frequenz & Dauer einer Psychotherapie
Üblicherweise finden die Sitzungen ein Mal pro Woche bzw. alle zwei Wochen statt. Eine regelmäßige Frequenz ist jedenfalls für den Therapieprozess wichtig. Die Dauer einer Psychotherapie kann im Vorfeld nicht festgelegt werden. Sie hängt von der zugrunde liegenden Problematik, dem Therapieziel sowie vom Therapieprozess ab. Der Abschluss einer Psychotherapie muss jedenfalls gut geplant und vorbereitet werden. Die Psychotherapie ist ein gemeinsamer Prozess, der zusammen gestartet und auch beendet werden soll.
Arbeitspsychologische Beratung
Die Einheiten für eine arbeitspsychologische Beratung dauern 60 Minuten und kosten 120 Euro. Eine Rückerstattung der Krankenkasse ist in diesem Fall nicht möglich. In einem Erstgespräch zu 70 Euro werden Ihre Zielsetzungen und die Frequenz der Beratungen gemeinsam festgelegt.
Absageregelung
Für den Fall, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, den Termin spätestens 24 Stunden davor abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Betrag in Rechnung stellen.
Um einen Kostenzuschuss Ihrer Krankenkasse zu erhalten, benötigen Sie bis zur zweiten Sitzung eine „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung" von Ihrem Haus- oder Facharzt bzw. Ihrer Haus- oder Fachärztin sowie die von mir ausgestellten Honorarnoten mit Zahlungsbestätigungen und einer besprochenen Diagnose.
Die ersten 10 Stunden Psychotherapie können Sie jedenfalls mit der ärztlichen Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Vor der 11. Einheit müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, den ich ausfülle und mit Ihnen im Detail vorab bespreche und gegebenenfalls anpasse.
Die aktuellen Kostenzuschüsse der jeweiligen Krankenkassen betragen:
ÖGK: 33,70 EUR
KFA: 37 EUR
SVS: 45 EUR
BVAEB: 48,80 EUR
Über das konkrete Prozedere sprechen wir gerne auch noch beim Erstgespräch bzw. rechtzeitig vor Antragstellung.